Beihilfe Private KrankenversicherungenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Als Beihilfe bezeichnet man eine eigenständige Krankenfürsorge, ausschließlich für Beamte und Angestellte mit Beamtenstatus. Dabei leistet der Dienstherr ( Staat, Bundesland, Gemeinde usw. ) eine Beihilfe zur Privaten Krankenversicherung für Krankheitskosten, welche nicht über die Eigenvorsorge abgedeckt sind. Aber diese stellen nur einen Teil dar, so das der Restbetrag durch die Versicherung abgedeckt werden muss.
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Barmenia Krankenversicherung.
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