Beihilfeablösungsversicherung


Beihilfeablösungsversicherung

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Die Beihilfeablösungsversicherung ist eine Option für beihilfepflichtige Dienstgeber im öffentlichen Dienst, aber auch für Arbeitgeber privaten Rechts, die zu solch einer Leistung tariflich verpflichtet sind. Diese Dienst- oder Arbeitgeber haben mit dieser freiwilligen Zusatzversicherung bei den privaten Krankenkassen die Möglichkeit, sich im Falle der Krankheit eines Arbeitnehmers gegen die Zahlung der Beihilfe abzusichern. An Stelle der Zahlungspflicht des Arbeitgebers tritt dann die Beihilfeablösungsversicherung ein, die nunmehr die Krankenkasse zur Zahlung verpflichtet.

Der nächste Begriff ist Beihilfeberechtigte.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Beihilfeablösungsversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.