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Lexikon-Eintrag:Beihilfeberechtigte sind Beamte und Richter (auch im Ruhestand), Soldaten, Angestellte im öffentlichen Dienst und deren berücksichtigungsfähige Angehörige(z.B.Ehegatten bei weniger als 18.000€ Jahreseinkommen).
Diese werden bei besonderen Aufwendungen für z.B. Krankheitsfälle oder Geburt eines Kindes finanziell unterstützt.
Die Unterstützung erfolgt pauschal oder prozentual(50% - 80%) je nach Anspruchsberechtigung.
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Beihilfesätze.
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