BeihilfekrankenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Eine Beihilfekrankenversicherung ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossene Versicherung für Beamte, Richter und Arbeiter im öffentlichen Dienst, die im Krankheitsfall jene Kosten trägt, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Für diese Berufsgruppen gilt die gesetzliche Versicherungspflicht nicht. Durch eine Beihilfekrankenversicherung kann individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers eingegangen werden.
Der nächste Begriff ist
Baby.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Beihilfekrankenversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|