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Lexikon-Eintrag:Mit dem Begriff Beihilfesätze werden spezielle Obergrenzen bei der Erstattung von Arzneikosten bezeichnet. Die Voraussetzung für die Erstattung ist eine beihilfeberechtigte Person. Unter anderem sind Beamte dazu berechtigt. Diese sind nicht gesetzlich pflichtversichert, dafür übernimmt der Staat einen Teil der anfallenden Kosten.
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