Beihilfeversicherung - Beihilfeversicherungen


Beihilfeversicherung - Beihilfeversicherungen

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Lexikon-Eintrag:

Beihilfeberechtigt sind Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte im öffentlichen Dienst. Der Arbeitgeber zahlt lediglich 50 - 70 %, bei Kindern 80 % der beihilfefähigen Kosten. Die Restkosten werden von der beihilfeberechtigten Person selbst getragen, daher wird angeraten, sich über eine private Beihilfeversicherung abzusichern.

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