Beihilfeversicherung - BeihilfeversicherungenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Beihilfeberechtigt sind Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte im öffentlichen Dienst. Der Arbeitgeber zahlt lediglich 50 - 70 %, bei Kindern 80 % der beihilfefähigen Kosten. Die Restkosten werden von der beihilfeberechtigten Person selbst getragen, daher wird angeraten, sich über eine private Beihilfeversicherung abzusichern.
Der nächste Begriff ist
Beitrag Bemessungsgrenze.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Beihilfeversicherung - Beihilfeversicherungen weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|