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Lexikon-Eintrag:

Für jede Art von Versicherung müssen in bestimmten Abständen Gebühren bezahlt werden, um die Versicherungsleistungen im Schadensfall zu erhalten. Diese Gebühren nennt man Beiträge. Je nach Versicherungsart werden Beiträge monatlich, jährlich oder quartalsweise fällig. Laut Richtlinien der Versicherer sind Beiträge immer so zu bemessen, dass sie zusammen mit den sonstigen Einnahmen alle vorgesehen Ausgaben des Versicherers mindestens decken.

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