Beitrag - Gesetzliche KrankenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Beitrag für die Gesetzliche Krankenversicherung wird nach dem Einkommen bemessen und liegt bundeseinheitlich bei 14,9%, von denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte tragen. Allerdings werden Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von z.Zt. monatlich 3.750 Euro nicht mehr berücksichtigt, daher zahlen Arbeitnehmer derzeit maximal 296,25€ im Monat. Nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder sind kostenlos mitversichert.
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