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Lexikon-Eintrag:In Deutschland finanzieren sich die Krankenversicherungen zu einem großen Teil aus sog. Beiträgen. Diese sind monatlich zu überweisen. Rechtlich gesehen bedeutet dies, dass man sich dabei an etwas beteiligt und einem somit Leistungen des Belohnten (in dem Falle die Versicherung) zustehen.
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