Beitrag - Nichtzahlung


Beitrag - Nichtzahlung

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Lexikon-Eintrag:

Ein Versicherungsschutz besteht erst, wenn der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag gezahlt bzw. eine gültige Einzugsermächtigung erteilt hat. Wird der Erstbeitrag nicht gezahlt, kann die Versicherung den Betrag gerichtlich geltend machen oder aber vom Vertrag zurücktreten. Eine Leistungspflicht besteht für sie dann noch nicht. Wird dagegen ein Folgebeitrag nicht gezahlt, besteht der Versicherungsschutz zunächst weiter. Die Versicherung kann dann für den säumigen Betrag eine zweiwöchige Zahlungsfrist setzen. Erfolgt auch dann keine Zahlung, erlischt der Versicherungsschutz für neu eintretende Schadensfälle und die Versicherung kann den Vertrag fristlos kündigen. Lebensversicherungen können bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen beitragsfrei gestellt werden, was dann den späteren Rückzahlungswert erheblich verringert.

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