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Lexikon-Eintrag:Der Preis für den Krankenversicherungsschutz, der monatlich bezahlt wird, wird als Beitrag oder auch als Versicherungsprämie bezeichnet. Mit Zahlung wird dem versicherten Mitglied im Versicherungsfall der vereinbarte Versicherungsschutz zugesichert. Die Beitragshöhe berechnet sich z. B. nach dem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers, sowie nach deren Versorgungswünschen.
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