Beitrag Gesetzliche KrankenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Um die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren, muss jedes Mitglied einen Beitrag zahlen, der entsprechend des Einkommens des Versicherten festgelegt wird. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 3.750,00 €. Der Teil des Bruttolohns, der diese Grenze übersteigt bleibt bei der Festlegung des Beitrags unberücksichtigt. Normale Beitragssätze für die Krankenversicherung sind derzeit 14,9 %. 7,9 % hat der Arbeitnehmer zu tragen.
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