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Lexikon-Eintrag:Der Beitrag zur Krankenversicherung wird bei der Pflichtversicherung von Angestellten, von Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist, bezahlt. Privat versicherte bezahlen ihre Beiträge grundsätzlich selbst, haben aber oft Beihilfeansprüche gegenüber ihren Arbeitgebern. Selbstständige müssen ihre (private) Krankenversicherung allein tragen.
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Beitragssatz.
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