Beitrag PflegeversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Allgemein werden die aufzubringenden Kosten für die Pflegeversicherung zur einen Hälfte vom Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber aufgebracht. Der Basisbeitragssatz liegt bei 1,7%, muss jedoch je nach Feiertagskonstellation zu größeren oder kleineren Teilen vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Demnach sind die Kostenteilungen in vielen Bundesländern unterschiedlich. Des Weiteren sind die Kosten abhängig davon, ob die Mitglieder kinderlos sind, oder das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben. Ebenso spielt der aktuelle Beschäftigungsstatus eine Rolle.
Der nächste Begriff ist
Beitragszuschuß für freiwillig Krankenversicherte.
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