BeitragsanpassungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Beitragsanpassung ist besonders bei privaten Krankenversicherungen von erheblicher Bedeutung.
Zwar berücksichtigt die nach dem Äquivalenzprinzip ausgerichtete Beitrags- und Tarifgestaltung der privaten Kassen auch alle wesentlichen Versicherungsleistungen, die über einen längeren Zeitraum hin zu erwarten sind.
Jedoch können auch relativ unkalkulierbare Faktoren, wie beispielsweise Kostenänderungen im Gesundheitswesen oder zufällige, schwer vorhersehbare Schadenshäufungen, zu unerwarteten Ausgaben der Kassen führen.
Um sich diesem Veränderungsrisiko flexibel anpassen zu können, wurde deshalb von den privaten Krankenversicherungen die sogenannte Beitragsanpassung eingeführt.
Hierzu werden einmal jährlich die kalkulierten Versicherungsleistungen mit den real erforderlichen Versicherungsleistungen verglichen. Ergibt sich eine signifikante Abweichung von mehr als 5%, werden die Beiträge dem nunmehr veränderten Leistungsbedarf angepasst.
Der nächste Begriff ist
Beitragsanpassungsklausel.
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