Beitragsanpassungsklausel


Beitragsanpassungsklausel

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Lexikon-Eintrag:

Unter Beitragsanpassungsklausel versteht man die Tatsache, dass der Versicherer die Möglichkeit hat, die laufenden Beiträge anzupassen, wenn eine maßgebliche Änderung im Leistungskatalog des Versicherten eingetreten ist. Der zum Zeitpunkt der Erhöhung geltende Tarifbeitrag darf vom neuen erhöhten Beitrag jedoch nicht überschritten werden.

Der nächste Begriff ist Beitragsanpassungsklausel in der Gruppenversicherung.

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