Beitragsanpassungsklausel in der GruppenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Durch die Beitragsversicherungsklausel hat der Versicherer die Möglichkeit, die laufenden Versicherungsbeiträge zu erhöhen, sofern eine wesentliche Änderung in den Leistungen des Versicherers eingetreten ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden soll. Für Gruppenversicherungsverträge ist eine solche Klausel nach den genehmigten Tarifen nicht erforderlich, da der Versicherer ein jährliches Kündigungsrecht hat. Sollte der Versicherungsnehmer einer Erhöhung der Prämie nicht zustimmen, so kann der Versicherer den Vertrag mit einer 3-monatigen Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Der nächste Begriff ist
Beitragsbefreiung.
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