BeitragsbefreiungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Beitragsbefreiung kann bei Abschluss einiger Versicherungen vertraglich vereinbart werden. So kann zum Beispiel die Hauptversicherung beitragsfrei weitergeführt werden, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt. Dies ist sinnvoll bei Lebensversicherungen, um das Sparziel nicht zu gefährden. Auch während der Zeit einer Arbeitslosigkeit kann unter Umständen der Versicherungsnehmer beitragsfrei weiter versichert bleiben. Bei anderen Tarifen besteht die Möglichkeit der Beitragsbefreiung, wenn der Versicherungsnehmer pflegebedürftig wird.
Der nächste Begriff ist
Beitragsbemessungsgrenze.
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