Beitragsbemessungsgrenze


Beitragsbemessungsgrenze

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Lexikon-Eintrag:

Die Beitragsbemessungsgrenze trennt das Einkommen eines Arbeitnehmers in einen Teil, für den Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden, und in einen beitragsfreien Teil. Beiträge werden nur auf den Teil des Bruttoeinkommens erhoben, der unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Der Teil des Bruttoeinkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist beitragsfrei. In diesem Fall bleibt für den Versicherten unabhängig von der Höhe seines Bruttoeinkommens der Beitrag stets gleich.

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