Beitragsberechnung / WohngebäudeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Alle Versicherungsunternehmen errechnen die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung auf identische Art und Weise. So wird der Tarifbeitrag immer in Promille der Versicherungssumme angegeben. Der Wert des jeweiligen Wohngebäudes ist allerdings am alten Reichsmarktwert von 1914 angelehnt. Dies ist für alle Versicherungen der Bezugspunkt, der dann mit der Wertsteigerung über die der Jahre multipliziert wird.
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Beitragsberechnung für gesetzlich krankenversicherte Rentner.
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