Beitragsdepot für Kapitalversicherungen


Beitragsdepot für Kapitalversicherungen

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Lexikon-Eintrag:

Aus einem Beitragsdepot werden die jährlichen Beträge für die Kapitalversicherung von den Versicherern abgebucht. Das Depot entsteht durch eine Einmalzahlung des Versicherungsnehmers und muss für mindestens 5 Jahre angelegt werden. Das Depotguthaben wird wie ein Sparguthaben verzinst und unterliegt der Kapitalsteuerpflicht.

Der nächste Begriff ist Beitragsfälligkeit.

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