BeitragsfälligkeitWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein Versicherungsbeitrag ist in der Regel zu Anfang des Versicherungsjahres zu bezahlen. Eine Vereinbarung der monatlichen Zahlung ist möglich.
Werden die Beitragsraten oder der Jahresbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, entsteht ein Verzug. Der Beitrag ist fällig. Beitragsfälligkeit bedeutet, dass der Versicherungsbeitrag zu entrichten ist.
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Beitragsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung.
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