Beitragskalkulation der PKVWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) beinhaltet die gesetzlichen Grundlagen der Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung (PKV). Demnach darf die private Krankenversicherung nur mit Alterungsrückstellungen betrieben werden. Die einzige Ausnahme dieser Regelung sind reine Risikoversicherungen. Das mathematische Modell des Äquivalenzprinzips wird bei der Beitragskalkulation angewendet.
Der nächste Begriff ist
Beitragslast.
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