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Lexikon-Eintrag:Beitragslast ist der monatlich anfallende Betrag, der von Arbeitnehmern/Arbeitgebern für bspw. die Rentenversicherung eingezahlt wird. Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer müssen keine Beiträge leisten, das übernimmt der Arbeitgeber und zahlt 12 Prozent des tatsächlichen Bruttoarbeitsentgelts allein. Selbstständige und freiwillig Versicherte müssen die Beiträge komplett selbst leisten.
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Beitragsnachlässe in der Gruppenversicherung.
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