BeitragsrückerstattungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Beitragsrückerstattung wird von den Versicherungen gewährt, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Man unterscheidet zwischen der erfolgsabhängigen und der erfolgsunabhängigen Rückerstattung. Die Auszahlung bei der erfolgsabhängigen Rückerstattung hängt meist davon ab, wie lange keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Bei der erfolgsunabhängigen Rückerstattung wird am Ende des Leistungszeitraums eine zuvor festgelegte Summe ausgezahlt.
Der nächste Begriff ist
Beitragsrückerstattungsquote.
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