BeitragsrückerstattungsquoteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Viele Versicherungen gewähren eine Beitragsrückerstattung bei nicht Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen. Die Beitragsrückerstattungsquote bestimmt den Teil der Aufwendungen, der bei Erfolg bzw. bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in die Beitragsrückerstattung einfließt. Dieser Betrag kann zwischen 5 und 15 % der Beiträge betragen. Sollten die Bedingungen für die Rückerstattung nicht erfüllt werden, dann verringert sich die Quote oder fällt weg.
Der nächste Begriff ist
Beitragsrückvergütung.
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