Beitragsrückgewähr / Private RentenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Beitragsrückgewähr gehört zur Todesfallleistung einer privaten Rentenversicherung. Wenn der Versicherte bereits vor dem Rentenbeginn stirbt, ist eine Vereinbarung der Rückzahlung der bereits eingegangenen Beiträge zuzüglich der darauf entfallenen Überschussbeteiligung möglich. Zudem kann der Versicherte sich das vorhandene Kapital nach Eintritt des Versicherungsfalls in einer Summe auszahlen lassen.
Der nächste Begriff ist
Beitragsrückerstattung.
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