BeitragsrückvergütungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Vor allem private Krankenversicherungen bieten eine Beitragsrückversicherung an. Dabei werden Anteile der erzielten Gewinne der Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmern gut geschrieben.
Dies bedeutet, dass der Versicherte, wenn er über einen gewissen Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat, einen Teil der bereits gezahlten Beiträge zurück erstattet bekommt.
Der nächste Begriff ist
Beitragssatz - Krankenversicherung.
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