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Lexikon-Eintrag:Als Beitragssatz wird im Allgemeinen der prozentuale Betrag verstanden, der in die jeweilige Sozialversicherung eingezahlt wird. Oftmals ist damit jedoch nur der Krankenkassenbeitragssatz gemeint, der nur ein Teil der Sozialversicherung darstellt. Die Höhe des Beitragssatzes richtet sich nach dem Bruttoeinkommen der jeweiligen Person.
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