Beitragssatz - Krankenversicherung


Beitragssatz - Krankenversicherung

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung sind seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsfonds zum Jahresanfang 2009 gemäß der Beitragssatzverordnung zur gesetzlichen Krankenversicherung bundeseinheitlich. Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem paritätisch finanzierten Satz von 14 Prozent und dem allgemeinen Satz von 0,9 Prozent. Beim ermäßigten Beitragssatz sind es 13,4 Prozent und 0,9 Prozent.

Der nächste Begriff ist Beitragssatz - Pflegeversicherung.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Beitragssatz - Krankenversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.