Beitragssatz - KrankenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung sind seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsfonds zum Jahresanfang 2009 gemäß der Beitragssatzverordnung zur gesetzlichen Krankenversicherung bundeseinheitlich. Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem paritätisch finanzierten Satz von 14 Prozent und dem allgemeinen Satz von 0,9 Prozent. Beim ermäßigten Beitragssatz sind es 13,4 Prozent und 0,9 Prozent.
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