Beitragssatz - Pflegeversicherung


Beitragssatz - Pflegeversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Versicherungspflichtige Personen und Arbeitnehmer sind zu einer Zahlung in die soziale Pflegeversicherung verpflichtet. Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt aktuell bei 1,95% und wird je zur Hälfte durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bezahlt. Kinderlose Beschäftigte ab dem 23. Lebensjahr zahlen seit dem 1.Januar 2005 einen Zuschlag von 0,25%.

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