Beitragssatz - PflegeversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Versicherungspflichtige Personen und Arbeitnehmer sind zu einer Zahlung in die soziale Pflegeversicherung verpflichtet.
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt aktuell bei 1,95% und wird je zur Hälfte durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bezahlt. Kinderlose Beschäftigte ab dem 23. Lebensjahr zahlen seit dem 1.Januar 2005 einen Zuschlag von 0,25%.
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Beitragssatz für Künstler.
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