Beitragssatz für KünstlerWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Künstler und Publizisten, die selbständig tätig sind, sind versicherungspflichtig. Die Zahlung der Beiträge erfolgt zur Hälfte durch den Künstler selbst. Die andere Hälfte wird durch eine Künstlersozialabgabe der Vermarkter übernommen. Für Künstler und Publizisten gilt der allgemeine Beitragssatz der zuständigen Krankenkasse.
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