BeitragssatzstabilitätWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Beitragssatzstabilität bezeichnet die Stabilität des festgelegten durchschnittlichen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung. Paragraph 71 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V regelt die Vergütung der Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Ärzten, wobei hier auf die Beitragssatzstabilität zu achten ist. Jedoch kann die Beitragssatzstabilität außer Acht gelassen werden, wenn die notwendige medizinische Versorgung des Patienten ohne eine Änderung des Beitragssatzes nicht gewährleistet werden kann.
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