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Lexikon-Eintrag:Bei einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle werden die Beiträge für die Sozialversicherung grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber geleistet. Durch diese Regelung ist die soziale Absicherung für den Arbeitnehmer sichergestellt. Die jeweiligen Beitragssätze für die einzelnen Sozialversicherungen werden jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu geprüft und gegebenenfalls angepasst.
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