Beitragszahlung, abgekürzte


Beitragszahlung, abgekürzte

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Lexikon-Eintrag:

Werden Versicherungsbeiträge periodisch (also viertel- oder halbjährlich) entrichtet, kann es unter Umständen vorkommen, dass die Dauer der Beitragszahlungen kürzer ist als die eigentliche Versicherungsdauer. In diesem Falle spricht man von einer abgekürzten Beitragszahlung. Abgekürzte Beitragszahlungen treten vor allem im Bereich von Kapitallebensversicherungen auf.

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