Beitragszahlung, verkürzte


Beitragszahlung, verkürzte

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Lexikon-Eintrag:

In den Bereichen Geldanlage, Altersvorsorge, sowie Übertragung von Geldvermögen, werden Kapitallebensversicherungsverträge mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer angeboten. Steuerliche Gründe sind hierfür ausschlaggebend. Lebensversicherungsverträge bieten gegenüber anderen Anlageformen oft Steuervorteile. Um diese steuerlichen Vorteile zu erhalten, muss jeder Lebensversicherungsvertrag diese zwei Bedingungen erfüllen: 1. eine Mindestbeitragszahldauer von fünf Jahren 2. eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren Sind diese Bedingungen erfüllt, fallen keine Zinsabschlagssteuer und keine Einkommensteuer bei er Auszahlung des Kapitals an.

Der nächste Begriff ist Beitragszuschuss für freiwillig Krankenversicherte.

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