Beitragszuschuss für LandwirteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Laut Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) sind Landwirte pflichtversichert. Eine Befreiung ist möglich, wenn das landwirtschaftliche Unternehmen einen bestimmten wirtschaftlichen Wert aufweist. Landwirte erhalten Leistungen, sowohl bei privater als auch gesetzlicher Versicherung, in Form des Beitragszuschusses für Landwirte, die ihnen im Rahmen der Familienhilfe zustehen.
Der nächste Begriff ist
Beitragszuschuss für Rentner.
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