Beitragszuschuss für RentnerWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Beitragszuschüsse werden nach privat-, freiwillig- und pflichtversicherten Rentnern unterschieden. Bei privat versicherten Rentnern wird ein Zuschuss für die private Krankenversicherung gewährt, wobei der prozentuale Zuschuss über Jahre gesehen variieren kann. Bei freiwillig versicherten Rentnern hingegen wird die Hälfte des Betrages von der Rentenversicherung getragen. Gleiches gilt auch für die pflichtversicherten Rentner, wobei der Zuschuss im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente steht.
Der nächste Begriff ist
Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung für Rentner.
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