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Lexikon-Eintrag:Ein Belegarzt bezeichnet einen freipraktizierenden Arzt, welcher eine bestimmte Zahl an Betten in einem Krankenhaus für seine Patienten reserviert hat. Hierbei bestehen zwischen dem Arzt und dem Krankenhaus vertragliche Bindungen. Der sogenannte Belegarztvertrag verankert die Rechte und Pflichten, unter anderem die Belegbetten-Anzahl, beider Seiten.
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Belege.
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