BelegeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Nachdem ein Versicherungsfall eingetreten ist, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer die Höhe des zu ersetzenden Schadens mitteilen. Darüberhinaus ist der Versicherte dazu verpflichtet, dem Versicherer Belege einzureichen, wie beispielsweise Quittungen und Rechnungen. Die Versicherung kann eine derartige Vorlage allerdings nur verlangen, wenn die Beschaffung dem Versicherten billigerweise zugemutet werden kann.
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Belehrungspflicht.
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