BemessungsgrenzenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Bemessungsgrenzen stellen den Höchstbetrag dar, bis zu dem das Bruttoarbeitseinkommen eines Arbeitnehmers in den jeweiligen Zweigen der Sozialversicherung (z.B. Renten- oder Krankenversicherung) beitragspflichtig ist.
Diese Grenzen werden jährlich an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte dynamisch angepasst. Einkommen über diese Grenzen hinaus sind beitragsfrei.
Der nächste Begriff ist
Benzinklausel.
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