BenzinklauselWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die sog. "kleine Benzinklausel" findet sich häufig in privaten Haftpflichtversicherungen und schließt Schäden aus, die durch die normale Nutzung eines Kraftfahrzeugs entstehen. Dadurch soll vermieden werden, dass solche Schäden in Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug über die relativ preiswerte Privathaftplichtversicherung abgewickelt werden. Diese Klausel greift jedoch nicht, wenn der Versicherte bei der Verursachung des Schadens nicht der Führer des Fahrzeugs ist.
Der nächste Begriff ist
Bereicherungsverbot.
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