Bereitschaftsdienst


Bereitschaftsdienst

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Als Bereitschaftsdienst bezeichnet man die Zeit, in der sich ein Arbeitnehmer für den Betrieb bereitzuhalten hat, damit er seine Arbeitstätigkeit sofort aufnehmen kann wenn dies notwendig ist. Bereitschaftsdienste findet man sowohl in sozialen Dienstleistungsbetrieben als auch in der Verwaltung wieder. Es gibt zwei Arten des Bereitschaftsdienstes - die Anwesenheitsbereitschaft und die Rufbereitschaft.

Der nächste Begriff ist Bergungskosten / PKV.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Bereitschaftsdienst weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.