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Lexikon-Eintrag:Als Bereitschaftsdienst bezeichnet man die Zeit, in der sich ein Arbeitnehmer für den Betrieb bereitzuhalten hat, damit er seine Arbeitstätigkeit sofort aufnehmen kann wenn dies notwendig ist. Bereitschaftsdienste findet man sowohl in sozialen Dienstleistungsbetrieben als auch in der Verwaltung wieder.
Es gibt zwei Arten des Bereitschaftsdienstes - die Anwesenheitsbereitschaft und die Rufbereitschaft.
Der nächste Begriff ist
Bergungskosten / PKV.
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