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Lexikon-Eintrag:Bergungskosten beschreiben die Kosten, die für die Suche, die Rettung und den Transport eines Unfallopfers entstehen. Bei einem Unfalltod wird in der Regel die Überführung nach Hause, bei Unfalltod im Ausland wahlweise die Bestattung im Ausland schadensreguliert.
Bei einer Unfallversicherung sind Bergungskosten für gewöhnlich gegen Mehrbeitrag versicherbar, oder entsprechend dem Tarif teilweise schon bis zu einer bestimmten Summe beitragsfrei mit eingeschlossen.
Der nächste Begriff ist
Bewertungsausschuß.
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