Bergungskosten / PKVWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Bergungs- und Transportkosten entstehen, wenn ein Versicherungsnehmer schwer erkrankt oder verunglückt ist bzw. aus einer Gefahrenlage gerettet wird. Je nach Vertragsumfang übernimmt die PKV die Bergungskosten durch die Bergwacht bzw. den Seenotrettungsdienst, vorausgesetzt der Versicherte wird direkt zur stationären Behandlung in das nächstmögliche Krankenhaus transportiert.
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