Bergungskosten / Unfallversicherung


Bergungskosten / Unfallversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Bergungskosten sind Aufwendungen, wie die Suche nach Verletzten, Verbringung von verletzten Personen ins Krankenhaus oder Überführung von Unfalltoten in den Heimatort, und werden in der Regel von der Versicherung ersetzt. Dies geschieht bis zu einer in der Unfallversicherung festgelegten Höchstgrenze. Die Bergungskosten sind in der Unfallversicherung üblicherweise beitragsfrei mitversichert.

Der nächste Begriff ist Berlin-Kölnische.

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