Berufsänderung / Unfallversicherung


Berufsänderung / Unfallversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Hat ein Berufstätiger eine Unfallversicherung abgeschlossen, so ist dieser Versicherungsnehmer dem Versicherer gegenüber meldepflichtig, falls er eine neue Berufstätigkeit aufnimmt. In der Regel sind nämlich die Unfallversicherungen in ihrer Tarif- gestaltung an die Risiken der jeweiligen Berufsfelder angepasst. Kommt es folglich bei der Ausübung einer neuen Tätigkeit und gleichzeitiger Unterlassung der Meldepflicht zu einem Unfall, so ist das Versicherungsunternehmen von seiner Leistungspflicht frei, es sei denn, der Versicherungsnehmer kann beweisen, dass die neue Berufstätigkeit keinen Einfluss auf das Unfallereignis hatte.

Der nächste Begriff ist Berufsanfänger.

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