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Lexikon-Eintrag:Wenn das erste Gehalt bezogen worden ist, sind Auszubildende und Berufsanfänger nicht mehr über die Eltern versichert. Sie müssen sich dann selbst versichern. Dieses kann in einer gesetzlichen Krankenkasse geschehen oder aber auch eine private Krankenversicherung kann dann in Betracht gezogen werden. Jeder Berufsanfänger hat die Möglichkeit sich frei zu entscheiden, in welche Versicherung er eintritt.
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