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Lexikon-Eintrag:Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Alle Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter in der für ihren Gewerbezweig zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Somit sind alle Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialversicherung automatisch unfallversichert. Neben der gesetzlichen Unfallversicherung kontrollieren und beraten die Berufsgenossenschaften die jeweiligen Betriebe zu allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
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