BerufsordnungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Für Ärzte und Apotheker regelt die Berufsordnung die rechtsverbindlichen Pflichten ihres Berufes. Sie wird z.B. für die Ärzte durch die zuständige Landesärztekammer erlassen. Enthalten sind unter anderem Grundsätze zur Schweigepflicht, berufliches Verhalten, Fortbildung oder auch der gemeinsamen Praxisausübung. Änderungen an der Berufsordung werden von der Bundesärztekammer oder dem Deutschen Ärztetag beschlossen.
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Berufssoldaten.
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