Berufsordnung


Berufsordnung

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Für Ärzte und Apotheker regelt die Berufsordnung die rechtsverbindlichen Pflichten ihres Berufes. Sie wird z.B. für die Ärzte durch die zuständige Landesärztekammer erlassen. Enthalten sind unter anderem Grundsätze zur Schweigepflicht, berufliches Verhalten, Fortbildung oder auch der gemeinsamen Praxisausübung. Änderungen an der Berufsordung werden von der Bundesärztekammer oder dem Deutschen Ärztetag beschlossen.

Der nächste Begriff ist Berufssoldaten.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Berufsordnung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.